Vorgestern hatten u.a. auch wie HIER darüber berichtet, dass neben anderen Providern auch Kabel Deutschland, welches ja nun zu Vodafone gehört, bei Filesharing die Drosselung anwendet. Bei einem Volumen von 10 GB am Tag wird gedrosselt – ausschließlich aber bei Filesharing. Andere Dienste sollen nicht betroffen sein. Nun scheint diese Meldung auch bei Kabel Deutschland bzw. Vodafone eingetroffen zu sein. Denn nun hat sich gegenüber Spiegel Online ein nicht namentlich genannten Unternehmenssprecher zu Wort gemeldet und angegeben, dass man die Drosselung nicht anwendet.
Hierbei soll es sich um ein Pilotprojekt gehandelt haben – umgesetzt wurde es aber nicht. In Zukunft wird es die Drosselung nicht mehr geben auch beim Überschreiten von 10 GB am Tag durch Filesharing. Ebenso soll die alte Regelung der Drosselung beim Überschreiten von 60 GB Transfervolumen am Tag. (unabhängig welche Dienste) nicht mehr gelten.
"„Es handelte sich hierbei um ein Pilotprojekt. Je nach Ergebnis war geplant, dieses im Kabelgebiet weiter auszurollen oder nicht. Die bisherigen Ergebnisse des Tests bewegen uns dazu, die Maßnahme nicht fortzuführen. Damit entfallen zugleich auch sämtliche Beschränkungen für Filesharing-Dienste – sowohl die ab einem Verbrauch von 10 Gigabyte als auch die bereits seit längerem bestehenden ab einem Verbrauch von 60 Gigabyte.“
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In den AGBs wird man aber weiterhin diese Vertragsklausel der Drosselung aufführen.
Und genau Letzteres macht mich doch stutzig. Verträglich wird etwas festgehalten, was es gar nicht mehr geben soll bzw. umgesetzt wird ? Da fragt man sich doch, was noch alles in den AGBs bzw. im Vertrag steht, was nicht umgesetzt wird oder auch geleistet wird. Hier muss Kabel Deutschland / Vodafone konsequent sein. Gibt es keine Drosselung mehr, hat eine solche Klausel auch nichts mehr im Vertrag und den AGBs zu suchen. Ansonsten kann man eher davon ausgehen, dass man mit einer solchen Meldung nur die Kunden beschwichtigen möchte und ein mögliches „Abwandern“ zu anderen Anbietern verhindern will. Für mich aktuell nur Schönmalerei solange die Drosselung noch in den AGBs festgehalten wird.
Ich hätte gern in den AGB drin stehen, dass ich nicht jeden Monat zahlen muss. Ich werde davon natürlich keinen Gebrauch machen, aber wir können es ja rein schreiben…
…ob Vodafone dem zustimmen würde? Sicher nicht. Warum soll es der dumme Kunde tun?
Wer sich Drosselung in den AGB vorbehält, kann diese auch anwenden, denn die AGB sind Bestandteil des Vertrags.
So kann man die Drosselung egal wie hoch und wann immer einführen ohne den Kunden benachrichtigen zu müssen.
Nur weil gerade Weihnachten mit dem Christkind kommt, muss man nicht glauben, dass irgendeine Aussage irgendeines Firmensprechers vertraglich bindend wäre.
Das ist Beschwichtigung bei Firmen, dass der Kaufrausch nicht gebremst wird.