Europäische Union eröffnet Verfahren gegen X

Die Europäische Kommission hat heute angekündigt, dass sie gegen X, ehemals bekannt als Twitter, ein förmliches Verfahren gemäß dem Digital Services Act (DSA) eingeleitet hat. Vor diesem Schritt wurden bereits Voruntersuchungen durchgeführt, die eine Analyse des von X vorgelegten Risikobewertungsberichts sowie anderer relevanter Dokumente umfassten. Bereits am 25. April wurde X als sehr große Onlineplattform eingestuft, welche dem DSA unterliegt.

Digital Service Act erzwingt gesteigerten Einsatz gegen illegale Inhalte

Der DSA, der bereits im November des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, fordert unter anderem einen verstärkten Einsatz gegen illegale Inhalte und öffentliche Sicherheitsrisiken. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf verbesserten Schutzmaßnahmen gegen manipulative Vorgehensweisen.

Im vorliegenden Verfahren konzentriert sich die EU auf die Eindämmung von rechtswidrigen Inhalten innerhalb der EU. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung von Informationsmanipulation, insbesondere durch das „Community-Notes“-System. Gleichzeitig werden die Bemühungen von X, die Transparenz seiner Plattform zu steigern, ebenfalls einer eingehenden Untersuchung unterzogen.

Nach eigener Aussage konzentriert man sich im laufenden Verfahren auf die folgenden Punkte:

  • Die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Verbreitung illegaler Inhalte in der EU, insbesondere in Bezug auf die Risikobewertung und -minderung von
  • Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung der Informationsmanipulation auf der Plattform, vornehmlich die Wirksamkeit der sogenannten „Community“ von X Notizen‘ System in der EU und die Wirksamkeit damit verbundener politischer Maßnahmen zur Minderung von Risiken für den bürgerlichen Diskurs und Wahlprozesse.
  • Die Maßnahmen, die X ergriffen hat, um die Transparenz seiner Plattform zu erhöhen. Die Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel bei der Gewährung des Zugriffs auf die öffentlich zugänglichen Daten von X gemäß Artikel 40 des DSA sowie Mängel im Anzeigen-Repository von X.
  • Verdacht irreführendes Design der Benutzeroberfläche, hauptsächlich im Zusammenhang mit Häkchen, die mit bestimmten Abonnementprodukten verknüpft sind, den sogenannten Blue Checks.

So geht es nach der Eröffnung weiter

Nach der Verfahrenseröffnung sammelt die Kommission weiterhin Beweise, etwa durch Anfragen, Befragungen oder Nachprüfungen. Ein förmliches Verfahren ermöglicht Maßnahmen wie einstweilige Verfügungen. Die Kommission kann Verpflichtungen von X akzeptieren, um Mängel zu beheben.

Das DSA setzt keine gesetzliche Frist für das Verfahrensende. Die Untersuchungsdauer hängt von Faktoren wie der Fallkomplexität und der Unternehmenskooperation ab. Zudem prognostiziert der Verfahrensbeginn nicht dessen Ausgang. Zudem werden EU-Mitgliedsstaaten nicht von der Überwachung und Durchsetzung gegen mögliche DSA-Verstöße entbunden.

Europäische Union eröffnet Verfahren gegen X
zurück zur Startseite

12 Kommentare zu “Europäische Union eröffnet Verfahren gegen X

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung für diesen Kommentar.

Aktuelle News auf Deskmodder.de
alle News anzeigen
Deskmodder