Patentstreit zwischen Huawei und AVM: Droht ein Verbot für FRITZ!Boxen?

Der deutsche Routerhersteller AVM und der chinesische Technologiekonzern Huawei befinden sich seit 2022 in einem Patentstreit. Huawei wirft AVM vor, zwei seiner WLAN-Patente zu verletzen. AVM bestreitet die Vorwürfe.

Was ist der Streit Gegenstand?

Bei den beiden Patenten handelt es sich um standardessenzielle Patente (SEPs). SEPs sind Patente, die für die Implementierung eines Standards erforderlich sind. Im Falle von WLAN sind die beiden Patente für die Funktionsweise von Wi-Fi 6 (IEEE 802.11ax) erforderlich.

Was hat das Landgericht München entschieden?

Am 10. November 2023 hat das Landgericht München I in erster Instanz in einem Teilstreitverfahren zugunsten von Huawei entschieden. Das Gericht hat festgestellt, dass AVM eins der beiden Patente verletzt.

Was bedeutet das Urteil für AVM?

Das Urteil des Landgerichts München I ist noch nicht rechtskräftig. AVM hat Berufung eingelegt. Sollte das Urteil jedoch in letzter Instanz bestätigt werden, könnte AVM seine FRITZ!Boxen, die Wi-Fi 6 unterstützen, in Deutschland nicht mehr verkaufen.

Welche Folgen hätte ein Verkaufsverbot?

Ein Verkaufsverbot der FRITZ!Boxen hätte erhebliche Auswirkungen auf den deutschen Markt für WLAN-Router. AVM ist der Marktführer in Deutschland und seine FRITZ!Boxen sind sehr beliebt. Ein Verkaufsverbot würde den Markt für andere Routerhersteller öffnen und zu höheren Preisen führen.

Wie geht es weiter?

Der Patentstreit zwischen Huawei und AVM ist noch nicht entschieden. Das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München wird voraussichtlich im Jahr 2024 stattfinden. Bis dahin ist es ungewiss, ob AVM seine FRITZ!Boxen in Deutschland weiterhin verkaufen darf.

Eine Stellungnahme, die anscheinend Fachhändler zugeschickt wurde, liegt deskmodder vor:

Eine offizielle Stellungnahme der Pressestelle von AVM füge ich hier ein:

"Huawei hat im Frühjahr 2022 gegen mehrere Unternehmen, darunter Amazon, Stellantis und Netgear, Patentklagen eingereicht. Bei AVM geht es um standardessentielle Patente (SEP) für WLAN. Eine Klage von Huawei gegen AVM wurde abgewiesen, bei einer zweiten Klage hat AVM gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. AVM sieht nicht, dass dieses SEP von Huawei bei gängigen WLAN-Produkten überhaupt zum Einsatz kommt. Das heißt, AVM geht nicht davon aus, dass dieses Patent verletzt wird.

Ein SEP ist kein „gewöhnliches“ Patent, sondern ein Patent, ohne das ein Standard nicht eingesetzt werden kann. Für SEP gelten daher bestimmte Regeln. Der Patentinhaber ist beispielsweise verpflichtet, seine Lizenzen zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien (fair, reasonable and non-discriminatory, FRAND) Bedingungen zu vergeben. Andernfalls könnte theoretisch jeder Inhaber eines SEP die Nutzung eines Standards wie z.B. WLAN weltweit verbieten lassen.

Das genannte Urteil vom LG München ist nicht rechtskräftig. Wir haben bereits Berufung eingelegt. Wie wackelig die Rechtslage und insbesondere die Rechtsbeständigkeit des Patentes ist, zeigt die Aussetzung des Verfahrens von Huawei gegen Netgear vor dem LG Düsseldorf, in dem es um dasselbe Patent ging. Zudem sagt das Bundespatentgericht in einem qualifizierten Hinweis, dass das Patent in seiner derzeitigen Form nichtig sein dürfte.

Endkunden sind in der Regel nicht von Urteilen bei Patentfragen betroffen. Im konkreten Fall heißt das, ein Urteil, sollte es rechtskräftig werden, hätte für Endkunden keine Auswirkungen. Wie bereits oben beschrieben gehen wir aufgrund der genannten Umstände (erstinstanzlich, Bundespatentgericht, LG Düsseldorf) davon aus, dass das Urteil keinen Bestand hat. "

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11 Kommentare zu “Patentstreit zwischen Huawei und AVM: Droht ein Verbot für FRITZ!Boxen?

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