Geforce und Studio Treiber: Probleme die nicht behoben werden (können)

Mit jedem neuen Nvidia Grafiktreiber (Game Ready oder Studio) werden unter anderem neue Grafikkarten unterstützt oder auch neue Funktionen integriert. Und natürlich auch Probleme oder Sicherheitslücken korrigiert. Mit dabei sind aber auch die offenen Probleme, die von Treiber zu Treiber mal mehr oder weniger sind.

In den Release Notes befinden sich aber auch weitere Probleme, die nicht von Nvidia behoben werden können. Oder wie Nvidia es schreibt: „Die Ursache des Problems liegt außerhalb der Kontrolle von NVIDIA“ Diese werden auch jedes Mal in den Release Notes hinzugefügt und können für einige vielleicht auch wichtig sein, da sie auf das jeweilige Problem gestoßen sind. Hier einmal die wichtigsten Probleme:

  • Wenn Sie einen vorherigen oder älteren NVIDIA-Grafiktreiber neu installieren möchten, dürfen Sie nicht die Windows-Rollback-Funktion verwenden. (Gemeint ist damit die Funktion im Geräte-Manager -> Treiber -> Vorheriger Treiber). Mit dieser Methode lassen sich nicht alle früheren Treiberdateien zuverlässig wiederherstellen.
    Verwenden Sie stattdessen die Windows-Funktion „Hinzufügen und Entfernen“, um den aktuellen Treiber zu entfernen, und installieren Sie dann den älteren Treiber mit setup.exe.
  • Eine Deinstallation von Treibern über den Geräte-Manager wird nicht unterstützt. Dies betrifft nicht nur den Grafiktreiber. Microsoft empfiehlt diese Methode grundsätzlich nicht mehr. Auch hier wird eine Deinstallation über Apps -> Installierte Apps in den Einstellungen empfohlen.

 

  • NVIDIA PhysX Software kann nicht im abgesicherten Modus von Windows installiert/ deinstalliert werden. Das Installationsprogramm für die NVIDIA PhysX Systemsoftware ist nicht mit den Richtlinien von Microsoft für den abgesicherten Modus von Windows kompatibel. Daher schlägt die Installation oder Deinstallation der PhysX Systemsoftware im abgesicherten Modus fehl.
  • NVIDIA GeForce RTX 30-Serie/RTX 20-Serie mit Bandbreitenbegrenzung: Die maximale Anzahl der HDMI- oder DisplayPort-Bildschirme, die ein NVIDIA GeForce RTX 30-Serie- oder RTX 20-Serie-Grafikprozessor gleichzeitig ansteuern kann, kann auf zwei Monitore begrenzt sein. Dies liegt vor, wenn bei der Ansteuerung eines DSC-fähigen DisplayPort- oder HDMI-Displays mit einer horizontalen Auflösung von mehr als 5120 Pixeln oder mit einer hohe Taktbandbreite erfordert, zum Beispiel 3840×2160 @ 160 Hz. Oder bei der Ansteuerung eines YCbCr 4:2:0-HDMI-Displays, dessen horizontale Auflösung größer als 5120 Pixel ist oder das eine hohe Taktbandbreite erfordert, z. B. 3840×2160 @ 160 Hz.
  • NVIDIA G-SYNC ist bei der Videowiedergabe auf einem Multimonitorsystem deaktiviert (ab Windows 10 1803). Wenn hardwarebeschleunigte Videos auf einem Bildschirm abgespielt werden und eine Anwendung auf einem anderen Bildschirm im Fenstermodus mit aktiviertem NVIDIA G-SYNC oder adaptivem Sync gestartet wird, stottert das Video. Dies ist das Ergebnis von Desktop-Compositing auf Bildschirmen mit unterschiedlichen Bildwiederholraten. Um das Stottern in diesem Szenario zu verhindern, deaktiviert der Treiber NVIDIA G-SYNC während der aktiven Videowiedergabe, aktiviert G-SYNC aber wieder, wenn das Video angehalten oder geschlossen wird.

 

  • Der gesamte verfügbare Grafikspeicher wird falsch angezeigt. Im Windows-Anzeigetreibermodell (WDDM) wird der gesamte verfügbare Grafikspeicher (TAG) als die Summe folgender Werte angegeben. Die Werte für jede dieser Komponenten werden nach den WDDM-Richtlinien berechnet, wenn der NVIDIA Display Driver geladen wird.
    • Dedizierter Videospeicher (Videospeicher für die Grafiknutzung)
    • Dedizierter Systemspeicher (Systemspeicher für die Grafiknutzung)
    • Gemeinsam genutzter Systemspeicher (Systemspeicher, der vom Grafiksubsystem und der CPU)
  • Einige TAG-Berichts-APIs stellen den Videospeicher mit 32-Bit statt mit 64-Bit dar und melden daher den verfügbaren Grafikspeicher nicht korrekt, wenn der TAG ansonsten 4 Gigabyte (GB) überschreiten würde. Dies führt zu einer unzureichenden Meldung des verfügbaren Speichers und möglicherweise zu unerwünschtem Verhalten von Anwendungen, die sich auf diese APIs zur Meldung des verfügbaren Speichers verlassen. Die Unterbewertung kann extrem sein. So können beispielsweise 6 GB als 454 MB und 8 GB als 1259 MB gemeldet werden.

Es gibt noch weitere interessante Einträge, die dann aber sehr spezifisch sind. In den Release Notes (PDF) findet ihr sie auf Seite 20, bzw. 22 oder im Kapitel 5.

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