AVM kassiert Geldbuße vom Bundeskartellamt wegen Preisabsprachen

Seit Februar 2022 stand AVM unter Verdacht, Preisabsprachen mit Händlern vorgenommen zu haben. Dieser Verdacht wurde jetzt vom Bundeskartellamt bestätigt und mit einer Geldbuße von 16 Millionen Euro „wegen vertikaler Preisbindung“ verhängt.

AVM wurde vorgeworfen, Preise künstlich in die Höhe zu treiben. „Diese Abstimmungen bezogen sich grundsätzlich auf eine Anhebung dieser Preise, teilweise wurden auch bestimmte Mindestverkaufspreise (sog. Zielpreise) gefordert, welche zwischen der unverbindlichen Preisempfehlung und dem Einkaufspreis der Händler lagen. Die Endverbraucherpreise der Händler wurden von AVM-Mitarbeitenden fortlaufend beobachtet.“

Diese Preisabsprachen sollen seit 2019 mit einer Software überprüft worden sein. Die Absprachen begannen also schon davor. „Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnte. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.“

AVM ist nicht der erste Fall, bei dem es Preisabsprachen gegeben hat. Viele Konzerne versuchen so, die Preisspanne im oberen Bereich zu lassen, obwohl dies illegal ist.

Mal noch als Nachtrag:

Ein Hersteller kann einen Mindestverkaufspreis (MVP) festsetzten. Hier enthalten ist auch eine Handelsspanne für den Händler. Normalerweise kann ein Händler auf die Handelsspanne verzichten und ein Produkt als „den Hingucker“ in einem Prospekt anbieten. Das ist legal.

AVM ist hier nun dagegen vorgegangen und hatte den Händler dazu „bewegt“, die FRITZ!Boxen im oberen Bereich des MVP oder zum MVP zu verkaufen. Das ist eine Preisabsprache und illegal.

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39 Kommentare zu “AVM kassiert Geldbuße vom Bundeskartellamt wegen Preisabsprachen

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