„gelikt“ oder „geliked“? Rat für deutsche Rechtschreibung klärt auf

Heute mal ein kleines Nischenthema und dennoch (auch) in der Technikwelt nicht ganz unwichtig: Ab dem 1. Juli ist das neue Amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung anzuwenden. In der Neufassung hat man sich dieses Mal auch zu den Flexionsendungen bei Fremdwörtern aus dem Englischen geäußert – konkret geht es da hauptsächlich um so Fälle mit Verben wie in der Überschrift.

Um es kurz zu machen: Immer richtig ist die deutsche Endung mit „-t“. In vielen Fällen kann auch die englische Endung mit „-ed“ verwendet werden. Bei Steigerungen wäre diese jedoch nicht erlaubt. Beim Beispiel in der Überschrift sind dadurch beide Varianten gleichermaßen korrekt – ebenso wie „gefakt“ und „gefaked“.

Wer ein bisschen tiefer in die Thematik einsteigen möchte, wird im neugefassten § 21 E2 des Regelwerks fündig und kann sich auch bei den verlinkten Quellen ein bisschen einlesen.

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44 Kommentare zu “„gelikt“ oder „geliked“? Rat für deutsche Rechtschreibung klärt auf

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