Die Deutsche Bahn (DB) hat erste Verträge mit Mobilitätsplattformen über den Zugang zu Echtzeit-Prognosedaten abgeschlossen. Damit folgt der Staatskonzern den Vorgaben des Bundeskartellamts, welches festgestellt hatte, dass das Unternehmen seine Marktmacht missbraucht, wenn es diesen Zugang nicht freigebe.
Vorherige Praxis sei Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung
Bereits im Juni 2023 hatte das Bundeskartellamt (BKartA) entschieden, dass die Deutsche Bahn Mobilitätsplattformen diskriminierungsfreien Zugang zu allen von ihr kontrollierten Prognosedaten in Echtzeit gewähren muss. Diese Daten wurden vom BKartA als entscheidend für die Organisation und Buchung von Reisen eingestuft. Zuvor hatte die DB den Plattformen Daten zu Verspätungen, Informationen zu Zugausfällen, Gleisangaben und Details zu Großstörungen vorenthalten. Dies stuft das Kartellamt als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung ein.
Die DB legte gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein und beantragte Eilrechtsschutz, der jedoch im März 2024 größtenteils abgelehnt wurde. Zwar läuft das Hauptsacheverfahren noch, doch die Bahn ist nun verpflichtet, die verlangten Daten bereitzustellen.
BKartA-Präsident betont Wichtigkeit der Entscheidung
„Angesichts der häufigen Verspätungen und Ausfälle im Zugverkehr ist der Nutzen für Verbraucher durch solche Services besonders hoch“, so Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt. Ohne den Zugang zu Echtzeitdaten könnten die Geschäftsmodelle von Plattformen, die verschiedene Verkehrsmittel vergleichen und buchen lassen, nicht ordnungsgemäß funktionieren. Die Deutsche Bahn ist seit Juni 2023 durch die neue EU-Fahrgastrechteverordnung verpflichtet, Prognosedaten zur Information der Reisenden weiterzugeben. Allerdings waren einige Aspekte der kommerziellen und technischen Umsetzung bisher unklar, sodass das Bundeskartellamt entsprechende Rahmenbedingungen setzte.
Das die DB bei weitem kein Sympathieträger ist und die Situation rund um das Reisen mit der Bahn auch die nächsten Jahrzente kein deut besser wird, so wird hier vom BKartA ein Problem erkannt wo gar keines ist.
Ein Geschäftsmodell baut sich eben immer leichter mit fremden Daten auf, wo nichts bis wenig für getan/gezahlt werden muss. Jeder Dritte (die „Mobilitätsplattform“) kann eigenständig nachvollziehen wo Baustellen sind, wo ein Zug ausfällt, wieviel Verspätung ein Zug hat. Dafür müsste man natürlich Personal abstellen was vor Ort die Daten erhebt… das ist aber eben nicht profitabel für die Shareholder, weil man Personal bezahlen und Sozialabgaben leisten muss. Gott bewahre uns davor das Firmen Arbeitsplätze bereitstellen.
Das BundesKARTELLamt könnte ja mal anfangen gegen Kartelle vorzugehen. In welchem Kartell die DB jetzt verortet wird, ist vertraulich.
>> Jeder Dritte (die “Mobilitätsplattform”) kann eigenständig nachvollziehen wo Baustellen sind, wo ein Zug ausfällt, wieviel Verspätung ein Zug hat.
Aber warum sollte er das tun? Wenn Du Fernseher verkaufst oder vermittelst, erwartest Du doch auch vom Hersteller, dass er korrekte Angaben zu seinem Produkt liefert und nicht irgendwelche Fantasiewerte, die nichts mit der Realität zu tun haben. Sonst verkaufst Du die Produkte dieses Herstellers halt nicht mehr. Was bei Fernsehern kein Problem wäre, da es dort keinen Monopolisten gibt.
Letzteres ist bei der Deutschen Bahn anders, deshalb die Entscheidung des Kartellamts. Finde ich als Nicht-Jurist nachvollziehbar.
Weil es ja auch total sinnvoll ist, wenn dieselben Daten dreimal, fünfmal oder zehnmal erhoben werden. *facepalm*
Nicht vergessen, DB ist immer noch ein Staatskonzern!
Deine Forderung ist völlig realitätsfern und klingt eher nach Arbeitsbeschaffung denn nach sinnvoller Argumentation, zumal DB die Daten von den anderen EVUs ja auch bekommt.
Ich kann deine Argumentation wirklich NULL nachvollziehen und musste erstmal in den Kalender schauen, ob nicht 1. April ist.
Allerdings. Aber, das ist man ja von solchen Bundesbehörden, oder ihren europäischen Äquivalenten auch nicht anders gewöhnt.
Zumal solcher „Verbraucherschutz“ auch immer gegen den Verbraucher geht, weil es die Kosten für die Unternehmen erhöht, was der Kunde natürlich bezahlen muss.