Bundeskartellamt erzwingt bessere Informationsversorgung für Reisende

Die Deutsche Bahn (DB) hat erste Verträge mit Mobilitätsplattformen über den Zugang zu Echtzeit-Prognosedaten abgeschlossen. Damit folgt der Staatskonzern den Vorgaben des Bundeskartellamts, welches festgestellt hatte, dass das Unternehmen seine Marktmacht missbraucht, wenn es diesen Zugang nicht freigebe.

Künftig sollen Reisende besser über Ausfälle und Verspätungen informiert werden. Foto: Deutsche Bahn AG / Uwe Miethe

Vorherige Praxis sei Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung

Bereits im Juni 2023 hatte das Bundeskartellamt (BKartA) entschieden, dass die Deutsche Bahn Mobilitätsplattformen diskriminierungsfreien Zugang zu allen von ihr kontrollierten Prognosedaten in Echtzeit gewähren muss. Diese Daten wurden vom BKartA als entscheidend für die Organisation und Buchung von Reisen eingestuft. Zuvor hatte die DB den Plattformen Daten zu Verspätungen, Informationen zu Zugausfällen, Gleisangaben und Details zu Großstörungen vorenthalten. Dies stuft das Kartellamt als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung ein.

Die DB legte gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein und beantragte Eilrechtsschutz, der jedoch im März 2024 größtenteils abgelehnt wurde. Zwar läuft das Hauptsacheverfahren noch, doch die Bahn ist nun verpflichtet, die verlangten Daten bereitzustellen.

BKartA-Präsident betont Wichtigkeit der Entscheidung

„Angesichts der häufigen Verspätungen und Ausfälle im Zugverkehr ist der Nutzen für Verbraucher durch solche Services besonders hoch“, so Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt. Ohne den Zugang zu Echtzeitdaten könnten die Geschäftsmodelle von Plattformen, die verschiedene Verkehrsmittel vergleichen und buchen lassen, nicht ordnungsgemäß funktionieren. Die Deutsche Bahn ist seit Juni 2023 durch die neue EU-Fahrgastrechteverordnung verpflichtet, Prognosedaten zur Information der Reisenden weiterzugeben. Allerdings waren einige Aspekte der kommerziellen und technischen Umsetzung bisher unklar, sodass das Bundeskartellamt entsprechende Rahmenbedingungen setzte.

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