Verwaltungsgericht erklärt 5G-Auktionsregeln von 2019 für rechtswidrig

Bereits am 26. August 2024 erklärte das Verwaltungsgericht Köln die von der Bundesnetzagentur festgelegten Vergabe- und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion 2019 als rechtswidrig. Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel hatten geklagt und schwere Verfahrensfehler sowie politischen Einfluss durch das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer vorgeworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber weitreichende Konsequenzen haben.

Das Urteil könnte nun weitreichende Konsequenzen für für künftige Vergaben haben. Symbolfoto: pixabay

Hintergrund und Details des Urteils

Die Bundesnetzagentur legte 2018 die Auktionsregeln für die 5G-Frequenzen in den 2 GHz- und 3,6 GHz-Bereichen fest. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte diese Regeln nun als rechtswidrig. Grund war die Klage von Freenet und EWE Tel, die Verfahrensfehler und unzulässigen politischen Einfluss anführten. Besonders brisant: Das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer soll rechtswidrig Einfluss genommen haben.

Angst um einen Rückbau von 5G müssen Nutzer aber nicht haben. Screenshot: Deskmodder

Die Kläger behaupteten, dass das Verfahren durch das BMVI sowie weitere Ministerien, darunter das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundeskanzleramt, unrechtmäßig beeinflusst worden sei. Diese Informationen stützen sich auf Verwaltungsvorgänge, die durch verwaltungsgerichtliche Verfahren auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes offengelegt wurden.

Konsequenzen und Ausblick

Das Urteil verpflichtet die Bundesnetzagentur, eine neue Entscheidung zur Vergabe der 5G-Frequenzen zu treffen. Dies könnte zu einer Neugestaltung der Vergabekriterien führen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, sodass die bisherige Vergabe vorerst Bestand hat. Für Mobilfunkkunden wird sich kurzfristig nichts ändern, da eine Rückabwicklung der vergebenen Frequenzen kaum umsetzbar ist.

Präsident Klaus Müller betonte die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur zu wahren und zukünftige politische Einflussnahmen zu vermeiden. Die Behörde plant, zügig Klarheit über die nächsten Schritte zu schaffen, sobald das schriftliche Urteil vorliegt. Müller versicherte zudem, dass der Ausbau der Mobilfunknetze und der Wettbewerb durch das Urteil nicht gefährdet seien. Er unterstrich auch die Bedeutung der Anbietervielfalt auf dem Markt.

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16 Kommentare zu “Verwaltungsgericht erklärt 5G-Auktionsregeln von 2019 für rechtswidrig

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