Apple: EU-Kommission startet Verfahren zur Durchsetzung der Interoperabilität

Die Europäische Kommission hat zwei Verfahren eingeleitet, um Apple zur Einhaltung der Interoperabilitätsvorgaben des Digital Markets Act (DMA) zu verpflichten. Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass Drittentwickler freien und einfachen Zugang zu wichtigen Funktionen der Betriebssysteme iOS und iPadOS erhalten.

Grafik: Apple

Erstes Verfahren: Fokus auf iOS-Konnektivität

Das erste Verfahren konzentriert sich auf die Konnektivität von iOS-Geräten. Im Fokus stehen dabei vernetzte Geräte wie Smartwatches, Kopfhörer und Virtual-Reality-Headsets. Diese Geräte müssen reibungslos mit iOS-Smartphones interagieren können, damit sie optimal funktionieren. Deshalb wird die Kommission festlegen, wie Apple Drittanbietern Zugang zu Funktionen wie Benachrichtigungen, dem Pairing von Geräten und allgemeinen Konnektivitätsfeatures gewähren muss.

Zweites Verfahren: Besserer Zugang für Entwickler

Das zweite Verfahren bezieht sich auf den Prozess, den Apple eingerichtet hat, um Anfragen von Entwicklern und Drittanbietern zur Interoperabilität zu bearbeiten. Dieser Prozess muss nicht nur transparent, sondern auch fair und schnell gestaltet sein. Damit will die EU erzwingen, dass Entwickler ihre Produkte und Dienstleistungen in das Apple-Ökosystem integrieren können. Wenn dieser Prozess zu lange dauert oder zu kompliziert ist, wird dies Innovationen bremsen und kleineren Unternehmen den Zugang zum Markt erschweren. Aus diesem Grund betont die Kommission, dass eine schnelle Bearbeitung dieser Anfragen entscheidend ist.

Nächste Schritte der EU-Kommission

Die Europäische Kommission plant, die beiden Verfahren innerhalb von sechs Monaten abzuschließen. Während dieses Zeitraums wird sie ihre vorläufigen Erkenntnisse mit Apple teilen und dem Unternehmen erklären, welche Maßnahmen es ergreifen muss, um die Vorgaben des DMA zu erfüllen. Außerdem wird eine nicht-vertrauliche Zusammenfassung der Ergebnisse veröffentlicht, damit Drittparteien die Möglichkeit haben, ihre Kommentare abzugeben. Sollte Apple den Vorgaben nicht nachkommen, könnte die Kommission Geldstrafen oder wiederkehrende Zwangsgelder verhängen. Damit will sie sicherstellen, dass Apple die Anforderungen des DMA vollständig umsetzt und Interoperabilität gewährleistet.

Heute nutzen wir zum ersten Mal das Spezifikationsverfahren im Rahmen des DMA, um Apple durch einen konstruktiven Dialog zur tatsächlichen Einhaltung seiner Interoperabilitätsverpflichtungen anzuleiten. Wir konzentrieren uns darauf, faire und offene digitale Märkte zu gewährleisten. Eine wirksame Interoperabilität, zum Beispiel mit Smartphones und ihren Betriebssystemen, spielt dabei eine wichtige Rolle. Dieser Prozess wird Klarheit für Entwickler, Drittanbieter und Apple schaffen. Wir werden unseren Dialog mit Apple fortsetzen und Dritte konsultieren, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Praxis funktionieren und den Bedürfnissen der Unternehmen entsprechen.

Margrethe Vestager, für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission

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