Parallel zum Premium-Modell von Cycliq habe ich in den letzten Wochen mit der Nordväl BC101 Fahrrad-Dashcam auch ein etwas günstigeres Mitbewerberprodukt ausprobieren können. Durch den parallelen Einsatz konnte ich bei beiden besser beurteilen, was mir gefällt und was nicht. Nachfolgend meine Eindrücke von der Nordväl BC101F Dashcam:
- Im Lieferumfang enthalten war auch hier alles, was man für die Montage braucht: Also die Kamera, die Halterung für den Lenker und Werkzeug zum Schrauben.
- Die Halterung für die Dashcam ist nicht besonders kompakt und wenn man die Dashcam nicht montiert hat, sieht der Lenker nicht besonders ästhetisch aus. Ein Vorteil der Baumform ist, dass keine Leitungen von Bremse und Schaltung bei der Aufnahme im Weg sein können (siehe Bild oben).
- Die Bildqualität ist gut und deutlich besser als bei der getesteten Kamera von Cycliq. In der Nordväl ist als Sensor der Sony Starvis IMX317 verbaut und der macht echt ordentliche Aufnahmen – gerade auch im Dunkeln im Vergleich zum Modell von Cycliq. Hier mal ein Beispiel bei Dunkelheit (das Kennzeichen ist so gut zu erkennen, dass ich es verpixeln musste):
Außerdem habe ich hier eine Beispielaufnahme bei Nacht und eine bei Tag hochgeladen (Ton ist unverändert). - Die Herstellerangabe zur Akkulaufzeit von ca. 7 Stunden kommt hin. Vorausgesetzt, man denkt immer daran, die Dashcam komplett auszuschalten. Ansonsten läuft sie munter weiter und wenn sie zu lange komplett leer ist, vergisst sie auch die richtige Uhrzeit.
- Aufladen konnte ich die Dashcam nur mit dem mitgelieferten USB-Alt auf USB-C-Kabel. Andere USB-C-Kabel haben bei mir nicht funktioniert.
- Die Bedienung der Dashcam ist leider nicht benutzerfreundlich – zumindest nach meinem Verständnis von Benutzerfreundlichkeit. Ich hatte diesbezüglich auch Kontakt mit dem Hersteller, aber eine Lösung dafür gibt es nicht. Auf der Vorderseite gibt es vier Tasten, die schwarz auf schwarz beschriftet sind und nur bedingt intuitiv – weil zu kompliziert -zu bedienen sind. Für die Bedienung mit Handschuhen sind sie zu klein und liegen zu eng nebeneinander. An eine Bedienung während der Fahrt ist auch ohne Handschuhe nicht zu denken. Noch dazu startet die Kamera immer mit Licht an und man muss sich erst durch die unterschiedlichen Modi schalten zum Ausschalten – jedes Mal! Jedes Mal brennt einem das Licht dann also auf voller Stufe direkt ins Auge. Ich empfehle – wie in dem anderen Bericht geschrieben – den Betrieb ohne Licht, weil das Licht nicht StVZO-konform sein dürfte.
- Die Smartphone-App ist nicht speziell für diese Dashcam gebaut und wird auch für andere Dashcams und Überwachungskameras aus chinesischer Produktion genutzt. Es gibt rudimentäre Einstellungsmöglichkeiten, aber so viel bewirken die auch nicht. Die Ereigniserkennung ist auch auf der niedrigsten Stufe viel zu sensibel und speichert ständig auch ganz normale Momente als „Unfall“ ab.
Für mich wäre diese Dashcam für 200 Euro nach den Testwochen ehrlich gesagt nichts. Von der Bauform und der Bedienung könnte sie vielleicht sogar im Einzelfall zur Ergänzung als rückwärtige Dashcam an der Sattelstütze geeignet sein. Aber die mitgelieferte Halterung kann nicht für vertikale Stangen verwendet werden. Ich würde eher zur teuren Cycliq greifen oder eines der deutlich günstigeren China-Modelle wählen und dann eben mit den Einschränkungen davon leben.
Das Ding kostet AB 200€.
Es ist ein hässlicher, riesiger Klotz mit mäßigem Bild. Dazu noch die erwähnte hakelige Bedienung…
Auf keinen Fall wäre (für mich) so etwas akzeptabel!
Bei 50€ könnte man drüber reden. Aber so … uff.
Lieber ein gebrauchte GoPro. Kostet weniger und funktioniert besser.
Die Frage ist ob die Dashcam überhaupt verwendet werden darf. Letztes Urteil, das ich noch verfolgt habe war „kein anlassloses aufnehmen“. Wenn mich jetzt jemand minutenlang ärgert und ich die dann anmache: „Ja“.
Aber was nützt das „erst anmachen, wenn es heiß hergeht“? Da liege ich schon auf der Nase, wenn ich wegen einem Rotfahrer so auf die Eisen gehe, dass ich auf dem Boden liege. Unser Datenschutz ist schon für Unfallopfern wertlos.
Mein Tipp ist Kreatives Framing:
GoPro an den Helm. Einfach sagen man hat die Stadtfahrt für den Youtube-Video-Blog gefilmt, die Aufnahme des Straffälligen KFZ-Fahrers war „Zufall“. In der Juristerei ist eine Sport und Action-Cam durch den Namen unbelastet, weil sie nicht Dashcam heisst.
Disclaimer:
Bin weder Jurist und das ist auch keine Beratung, kenne nur ähnliche Fälle von Bekannten.
Du meinst das BGH-Urteil (Az. VI ZR 233/17) vom 15. Mai 2018, dass Dashcam-Aufnahmen im Unfallhaftpflichtprozess verwendet werden dürfen, wenn eine Interessen- und Güterabwägung zu keinem Beweisverwertungsverbot führt.
Man kann Dashcams, auch am Fahrrad verwenden, wenn keine anlasslose Aufzeichnung stattfindet. Es ist demnach rechtmäßig, wenn eine Aufzeichnung anlassbezogen ist, also im Falle eines Unfalls steht und die Aufzeichnungen sonst fortlaufend (Loop) überschrieben werden.
https://kfz-gutachter-deutschland.de/dashcam-kfz-schadensgutachten-alles-was-wichtig-ist/
Da die Nordväl Videosegmente vorsieht, wäre sie demnach erlaubt. Jedoch sieht es z.B. Niedersachsen strenger, bei denen der Loop nicht länger als 30 Sekunden sein darf. Die kleinste Videosegmenteinstellung von Nordväl ist 3 Minuten, weswegen man in Niedersachsen Probleme bekommen könnte.
„Nach Ansicht der deutschen Aufsichtsbehörden überwiegen bei einer dauerhaften und anlasslosen Aufzeichnung die Interessen der überwiegend unbeteiligten Verkehrsteilnehmer. Zudem sei diese Art der Aufzeichnung nicht notwendig, um mögliche Beweise zu sichern. Demnach könne nur eine kurzzeitige und anlassbezogene Aufzeichnung rechtmäßig sein. Laut dem FAQ der Datenschutzbehörde Niedersachsen liegt eine anlassbezogene Aufnahme dann vor, wenn die Aufnahme zeitlich mit einem auslösenden Ereignis, wie z.B. einem Unfall, in Verbindung steht. Auch eine anlassunabhängige Vorabaufzeichnung von bis zu 30 Sekunden ist laut der niedersächsischen Behörde in einem solchen Fall rechtmäßig. Werden die getätigten Aufnahmen nicht verwendet, sind diese allerdings unverzüglich zu löschen.“
https://www.datenschutzkanzlei.de/der-einsatz-von-dashcams-aus-datenschutzrechtlicher-sicht/
https://www.datenschutz-notizen.de/dashcams-zwischen-beweiserhebungs-und-beweisverwertungsverbot-5050959/
Danke für die sehr guten Ergänzungen! Kann als Gast leider keinen Daumen geben. Die Föderation mit Gesetzen auf Landesebene ist sehr verwirrend. Würde ich jetzt mit dem Rad mal (was bei mir problemlos geht) in ein anderes Bundesland fahren wüsste ich gar nichts mehr von deren Rechtsprechung in so Detailfragen.
Ich formuliere es mal brutal: Wären Dashcams immer 100% legal an, wäre die Justiz bereits überlastet. Ich denke jeder hier hat seine Story, zu Fuß, auf dem Rad oder im Auto. Viele Mitmenschen haben nicht die Reife (selbst mit Ü40) sich fair zu benehmen.
lol genau ich Weiß, für was die verwendet, werden im Sommer, die Damen Aufnehmen von Fahrrad aus. 🤣🤣😂 Spass.
WTF?! Wie kommt man auf so einen perversen Scheiß?
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bevor ist das hässliche Ding verwende, fahr ich lieber kein Rad mehr